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   VG Würzburg, 08.11.2011 - W 4 K 09.30154   

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VG Würzburg, 08.11.2011 - W 4 K 09.30154 (https://dejure.org/2011,64954)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.11.2011 - W 4 K 09.30154 (https://dejure.org/2011,64954)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. November 2011 - W 4 K 09.30154 (https://dejure.org/2011,64954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    In der Region Kurdistan-Irak ist ein zum Christentum konvertierter irakischer Staatsangehöriger zwar keiner asylrelevanten Verfolgung von staatlicher Seite ausgesetzt, sehr wohl können ihm aber wegen seiner damit einhergehenden Abkehr vom islamischen Glauben mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 5 A 1999/07

    Voraussetzungen der Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft; Anerkennung der

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2011 - W 4 K 09.30154
    Das ist der Fall, wenn er sich einer Bestrafung nur entziehen kann, indem er seine Religionszugehörigkeit leugnet und wirkungsvoll versteckt hält (vgl. OVG Münster, B.v. 30.7.2009, 5 A 1999/07.A, ).

    Überdies wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, dass der Konvertit ernstlich gewillt ist, seine christliche Religion auch in seinem Heimatstaat auszuüben, wenn er seine Lebensführung bereits in Deutschland dauerhaft an den grundlegenden Geboten der neu angenommenen Konfession ausgerichtet hat (vgl. OVG Münster, B.v. 30.7.2009, 5 A 1999/07.A, ).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2011 - W 4 K 09.30154
    Deshalb können unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende nur dann in den Genuss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG gelangen, wenn ihnen bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerwG, U.v. 3.11.1992, 9 C 21/92, ).
  • VG Saarlouis, 20.03.2014 - 6 K 1136/13

    Flüchtlingsanerkennung eines irakischen Staatsangehörigen wegen der Konversion

    Zwar ist mit der - soweit ersichtlich - überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der vorliegenden Erkenntnislage zum Irak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein zum Christentum konvertierter Moslem bei einer Rückkehr in den Irak religiös motivierter Verfolgung durch nicht-staatliche Akteuren ausgesetzt sein wird und auf Grund der allgemeinen Sicherheitslage keinen ausreichenden staatlichen Schutz vor den Übergriffen nichtstaatlicher Akteure erhalten wird.(Vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 16.08.2012 - AN 9 K 11.30488 - VG Magdeburg, Urteil vom 11.04.2012 - 4 A 64/11, VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2011 - W 4 K 09.30154, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak (Stand Oktober 2013) vom 07.10.2013 sowie Schweizerische Flüchtlingshilfe, Irak, die aktuelle Entwicklung im Zentral- und Südirak (November 2009, Seite 11).).

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 13.01.2012 - Az.: B 3 K 11.30079 - unter Bezugnahme auf die Entscheidung VG Würzburg vom 08.11.2011 - Az.: W 4 K 09.30154 - zutreffend ausgeführt:.

  • VG Bayreuth, 13.01.2012 - B 3 K 11.30079

    Gruppenverfolgung von Christen im Irak

    Auf eine Gruppenverfolgung von Christen im Irak (offen gelassen im Urteil des VG Ansbach vom 15.06.2011, Az. AN 9 K 10.30265 RdNr. 42 und dem Urteil des VG Würzburg vom 08.11.2011, Az. W 4 K 09.30154 RdNr. 32) könnte sich der in der Bundesrepublik Deutschland konvertierte Kläger im Sinne einer neuen Sach- und Rechtslage gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG aber nur dann berufen, wenn sein Glaubenswechsel auf einer ernsthaften, inneren Überzeugung beruhte.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg führt in seinem Urteil vom 08.11.2011 a. a. O., RdNr. 34 zutreffend aus: "Beruft sich der Schutzsuchende auf eine Verfolgungshandlung mit der Begründung, er sei in Deutschland zu einer in seinem Herkunftsland bekämpften Religion übergetreten, muss er die inneren Beweggründe glaubhaft machen, die ihn zur Konversion veranlasst haben.

  • VG Würzburg, 05.02.2015 - W 4 K 13.30259

    Irak, Konversion, Christentum, Flüchtlingseigenschaft, Zuerkennung,

    Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat in der Vergangenheit bereits entschieden, dass zum Christentum konvertierte irakische Staatsangehörige in ihrem Herkunftsland zwar keiner asylrelevanten Verfolgung von staatlicher Seite ausgesetzt sind, ihnen aber sehr wohl - und zwar auch in den nordirakischen KRG-Provinzen - wegen der mit der Konversion einhergehenden Abkehr vom islamischen Glauben mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit schwere asylrelevante Rechtsverletzungen durch nichtstaatliche Akteure drohen (vgl. U.v. 8.11.2011 - W 4 K 09.30154 - juris).

    Eine innerstaatliche Fluchtalternative i. S. d. § 3e AsylVfG scheidet aus, weil zum christlichen Glauben konvertierten irakischen Staatsangehörigen die vorgenannte Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure landesweit und auch in den gegenüber den übrigen Landesteilen als verhältnismäßig sicher geltenden nordirakischen KRG-Provinzen droht (VG Würzburg, U.v. 8.11.2011 - W 4 K 09.30154 - juris; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 25.5.2012 - W 4 K 11.30407 - Beck-Online).

  • VG Augsburg, 12.01.2017 - Au 5 K 16.31843

    Drohende Verfolgung im Irak wegen Konversion zum Christentum

    Überdies wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, dass der Konvertit ernstlich gewillt ist, seine christliche Religion auch in seinem Heimatstaat auszuüben, wenn er seine Lebensführung bereits in Deutschland dauerhaft an den grundlegenden Geboten der neu angenommenen Konfession ausgerichtet hat (vgl. OVG NRW, B.v. 30.7.2009, a.a.O.; VG Würzburg, U.v. 8.11.2011 - W 4 K 09.30154 - juris Rn. 34).
  • VG Magdeburg, 19.02.2013 - 4 A 262/12
    Ist das Klima in der Autonomen Region Kurdistan bereits allgemein für Konvertiten lebensbedrohlich (so auch VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2011 - W 4 K 09.30154 -, juris), so muss erst Recht der Kläger mit einem einflussreichen islamisti­ schen Verwandten im Falle seiner Rückkehr um sein Leben fürchten.
  • VG Magdeburg, 11.04.2012 - 4 A 64/11

    Flüchtlingsanerkennung eines zum Christentum konvertierten Irakers

    Dabei ist auch davon auszugehen, dass der Kläger den besonderen Umstand des Konfessionswechsels aufgrund der in seinen amtlichen Dokumenten verzeichneten früheren Konfessionszugehörigkeit nicht für längere Zeit wird geheim halten können (vgl. zur Situation der christlichen Minderheiten im Irak: BayVGH, Urt. v. 08.02.2007 - 23 B 06.30883; juris; vgl. zur Situation eines konvertierten Christen: VG Würzburg, Urt. v. 08.11.2011 - W 4 K 09.30154; juris).
  • VG Stuttgart, 09.04.2013 - A 13 K 3189/12

    Irak, Konvertiten, Konversion, Christen, evangelische Christen, Übertritt zum

    Diese Einschätzung der Gefährdung gilt nach Überzeugung des Gerichts insbesondere auch für Muslime, die - wie der Kläger - zum christlichen Glauben übergetreten sind (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 08.11.2011 - W 4 K 09.30154 - VG Ansbach, Urt. v. 15.06.2011 - AN 9 K 10.30265 -).
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